Ehrenamtspauschale

Ehrenamtspauschale. Danke für deinen Einsatz.

Du verzichtest auf deine Übungsleiter- oder Ehrenamtspauschale und spendest sie dem Verein? Gib hier einmal pro Jahr deine Erklärung ab – du bekommst dafür eine Zuwendungsbestätigung.

Gut zu wissen:
• Übungsleiterfreibetrag (§ 3 Nr. 26 EStG): 3.000 € bis 2025, 3.300 € ab 2026.
• Ehrenamtspauschale (§ 3 Nr. 26a EStG): 840 € bis 2025, 960 € ab 2026.
• Die Freibeträge gelten pro Person und Jahr insgesamt – auch wenn du in mehreren Vereinen aktiv bist.
• Die Freibeträge sind steuerliche Höchstgrenzen und begründen keinen Anspruch gegenüber dem Verein.
• Über die Höhe der Vergütung – und damit über den Betrag der Zuwendungsbestätigung – entscheidet der Verein (z. B. durch Vorstandsbeschluss), unabhängig von dem im Formular angegebenen Betrag. Bestätigt werden kann nur der Betrag, der vom Verein zugesagt wurde und auf den du verzichtest.
• Bitte für jedes Kalenderjahr eine eigene Erklärung abgeben, möglichst zeitnah nach Jahresende.
Bei Fragen wende dich bitte per Mail an belege@spvgg-ebermannsdorf.de – alle Formulare bei den Digital Services.